Wohnen und Essen

Mittagessen in der Mensa

Wohnen

Die Studierenden der Augustana-Hochschule leben in einer Wohn-, Tisch- und Arbeitsgemeinschaft. Daraus ergibt sich, daß der größte Teil der Studierenden in hochschuleigenen Einrichtungen wohnt, externes Wohnen ist aber grundsätzlich auch möglich.

Als Wohnmöglichkeiten bietet die AHS Zimmer in Wohnheimen und Wohngemeinschaften:

  • Für die Unterkunft in hochschuleigenen Wohnheimen (Einzelzimmer) werden je nach Zimmergröße und Zimmerausstattung monatliche Mieten zwischen 92,- Euro und 181,- Euro berechnet. Die Zimmer sind ansprechend möbliert und im allgemeinen mit Waschbecken ausgestattet. DU/WC und Kochgelegenheit/Kühlschrank sowie Aufenthaltsraum stehen als Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung. Durch die gemeinsame Nutzung dieser Einrichtungen entsteht im allgemeinen rasch ein guter Kontakt zu den Mitbewohnenden.
  • In hochschuleigenen Wohngemeinschaften bewegen sich die monatlichen Mieten für Einzelzimmer zwischen 96,- Euro und 178,- Euro. Die Zimmer sind ebenfalls möbliert. Um ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft zu bekommen, ist in jedem Fall ein vorheriger Kontakt mit den Bewohnenden nötig.
  • Sollten die Wohnmöglichkeiten auf dem Campus nicht mehr ausreichen, werden nach Möglichkeit Zimmer im Ortsbereich von Neuendettelsau (in Fußlauf-Entfernung zur Hochschule) vermittelt.

Das Zusammenleben in den Häusern regelt eine Hausordnung. Die Aufnahme des Studiums an der Augustana schließt die Bereitschaft zur Anerkennung und Beachtung dieser Hausordnung ein.

Als Zahlmonate werden gewertet:
Feriensprachkurse September – Oktober (2 Monate)
Wintersemester November – März (5 Monate)
Sommersemester mit Rückmeldung zum WS April – Oktober (7 Monate)
Sommersemester ohne Rückmeldung zum WS April – Juli (4 Monate)

Mit der schriftlichen Wohnplatzzusage wird das Wohnrecht für die Dauer eines Semesters bzw. Feriensprachkurses (entsprechend den genannten Zahlmonaten) begründet. Eine vorzeitige Aufkündigung des angenommenen Wohnrechts durch Studierende zu einem selbst gewählten Zeitpunkt befreit nicht von der eingegangenen Zahlungsverpflichtung. In Härtefällen behält sich die Augustana Ausnahmeentscheidungen vor.

Die jeweiligen Monatsmieten sind stets im voraus zu überweisen (Bankverbindung: Sparkasse Neuendettelsau, Konto-Nr. 760 700 450, BLZ 765 500 00).

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Essen

Die Augustana-Hochschule bewirtschaftet eine eigene Mensa, die abwechslungsreich, schmackhaft und reichlich kocht. An gedeckten Tischen nehmen die Studierenden die Mittags- und Abendmahlzeit gemeinsam ein, das Frühstück wird innerhalb eines längeren Zeitraumes angeboten. Es besteht die Möglichkeit, an der vegetarischen Kost teilzunehmen. Zur Vollverpflegung gehören drei Mahlzeiten täglich an sieben Tagen pro Woche.

Unsere Küche bemüht, sich gesundheitsbedingten Essensbedürfnissen nachzukommen. Die Mensa bietet daher zur Zeit Normalkost sowie vegetarische Kost an.

Falls Sie darüber hinaus bestimmte Lebensmittel nicht vertragen, wenden Sie sich bitte an unsere Küchenleiterin Frau Führhäußer. Doch bitten wir schon im voraus um Verständnis, dass unsere Großküche nicht allen individuellen Erfordernisse nachkommen kann. Auf jeden Fall bleibt mit der Zusage eines Wohnheimzimmers immer die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung und die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten verbunden (s.u.).

Vollpension    
tgl. Frühstück, Mittag-
und Abendessen
mtl. Pauschalbetrag 114,00 Euro
Teilpension
tgl. Frühstück mtl. Pauschalbetrag 27,00 Euro
tgl. Mittagessen mtl. Pauschalbetrag 54,00 Euro
tgl. Abendessen mtl. Pauschalbetrag 33,00 Euro
Einzelmahlzeiten    
Frühstück Tagessatz 1,60 Euro
Mittagessen Tagessatz 2,90 Euro
Abendessen Tagessatz 1,90 Euro

Aus Kalkulationsgründen ist die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung grundsätzlich obligatorisch und wie folgt geregelt:

  • Vollpension für Studierende in den Wohnheimen bzw. Wohngemeinschaften Waldstraße 7a, 13, 15 und 15a
  • Mittagessen für Studierende in den Wohngemeinschaften Finkenstraße 6 und Meisenweg 20a, 20c, Waldstr. 7

Extern wohnende Studierende in Privatunterkünften können wählen zwischen einer Voll- oder Teilpension und der Abrechnung nach Einzelmahlzeiten.

Als Zahlmonate gelten die Monate mit Vorlesungsbetrieb:
Feriensprachkurse September – Oktober (2 Monate)
Wintersemester November – Februar (4 Monate)
Sommersemester Mai – Juli (3 Monate)

In den Ferienmonaten März, April, August kann die Verpflegung auf Wunsch für alle Studierenden entweder pauschal oder nach Einzelessen abgerechnet werden.

Wenn die Mensa aus betriebstechnischen Gründen schließen muß, wird dies rechtzeitig bekanntgegeben. Außerdem stehen den Studierenden unentgeltlich Teeküchen zur Verfügung.

Die pauschalen Monatsbeträge sind jeweils im voraus zu überweisen (Bankverbindung: Sparkasse Neuendettelsau, Konto-Nr. 760 700 450, BLZ 765 500 00).

 

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