Studienförderung
1. Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem/der Auszubildenden die für seinen/ihren Lebensunterhalt und seine/ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen (§ 1 BAföG).
Die Höhe der Förderung richtet sich u.a. nach dem anrechenbaren Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums, nach dem anrechenbaren Einkommen der Studierenden im Bewilligungszeitraum sowie unter bestimmten Voraussetzungen nach dem etwa vorhandenen Vermögen der Studierenden, der Ehegatten und Eltern.
Zur Zeit gilt als monatlicher Bedarf für die Dauer des Theologiestudiums (9-10 Fachsemester) einschließlich der Hochschulferien ein Höchstsatz von 333,- Euro. Dieser Bedarf erhöht sich je nach Einzelfall um die
- Unterkunftskosten von mtl.133,- Euro bis 197,- Euro
- Krankenversicherung zu mtl. 47,- Euro
- Pflegeversicherung zu mtl. 8,- Euro
Über die sachliche Förderungswürdigkeit entscheidet aufgrund der eingereichten Anträge das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg. Antragsformulare können von der Augustana-Hochschule jeweils zu Semesterbeginn angefordert werden.
Landeskirchliche Stipendien
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern gewährt Studierenden der Evang. Theologie, die nach Begabung und Leistung und aufgrund ihres Gesundheitszustandes für einen späteren Dienst in der Kirche geeignet erscheinen und in die entsprechende Anwärterliste eingetragen sind, eine Studienförderung.
Die Regelförderung erfolgt in Form eines Büchergeldes jährlich durch den Dekan des Heimatwohnsitzes und einmalig bei der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst durch das Landeskirchenamt.
Darüber hinaus kann Studierenden der Theologie eine Förderung in Härtefällen zur Überbrückung einer akuten wirtschaftlichen Notlage bewilligt werden. Vor der Beantragung einer Förderung im Härtefall sind gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach BAföG geltend zu machen. Nähere Auskunft über diese und weitere Förderungsmöglichkeiten erteilen auf Anfrage der/die StudentenpfarrerIn und die Hochschulverwaltung.
Sonstige Förderungsmöglichkeiten
Verschiedene Stiftungen unterschiedlicher Träger vergeben für Studierende Stipendien, z.B. Stiftungen der politischen Parteien, aber auch das Evangelische Studienwerk Villigst. Interessierte Studierende sollten mit diesen Einrichtungen direkt Kontakt aufnehmen.
Förderpreise
Das Dozentenkollegium vergibt jährlich in der Regel zwei Preise für herausragende theologische (Pro-)Seminararbeiten (1. Preis: 105,- Euro; 2. Preis: 89,- Euro).
Voraussetzungen: Die Arbeit muss mit einer Note besser als »gut«
bewertet sein. Sie soll sich auszeichnen durch selbständiges
Denken, schlüssiges, wohlbegründetes Urteil, sorgfältige
Auseinandersetzung mit entgegenstehenden Meinungen, klare Gliederung
und vorbildliche Form.