Immatrikulation

Unterlagen

Die AHS verfügt zur Zeit über ausreichend Studienplätze, so dass in der Regel alle Interessierten, die sich bewerben, einen Studienplatz erhalten können. Die Bedingungen für die Immatrikulation an der Augustana-Hochschule entsprechen denen an den staatlichen Universitäten und Fakultäten. Zur Immatrikulation sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Immatrikulationsantrag
  2. Lebenslauf
  3. Reifezeugnis in einer beglaubigten Abschrift oder Kopie
  4. Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse zur Einschreibung an Hochschulen bzw. bei Privatversicherten die Befreiungsunterlagen
  5. ggfs. Immatrikulationsnachweis der zuletzt besuchten Hochschule bzw. Fakultät und Exmatrikulationsbescheinigung
  6. drei Passbilder
  7. ggfs. Zwischenprüfungszeugnis bzw. Kolloquiumsbescheinigung (Fotokopie)

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Einschreibeverfahren

Einsendung des Immatrikulationsantrages und der Bewerbungsunterlagen bis spätestens:

15. September bei Studienbeginn zum Wintersemester
01. Juli bei Studienbeginn zum Intensivsprachkurs
15. März bei Studienbeginn zum Sommersemester

Das Sekretariat der Augustana-Hochschule bestätigt den Eingang der Bewerbung und sagt den Studienplatz zu.
Die Bewerberin / der Bewerber nimmt den Studienplatz schriftlich an.
Die Immatrikulation erfolgt am ersten Semestertag durch persönliche Einschreibung.

Studienbeiträge

Ab Wintersemester 2013/2014 ist an der Augustana Hochschule geplant, keine Studiengebühren mehr zu erheben. Bis zum Inkrafttreten der geänderten gesetzlichen Regelungen gelten zunächst die bisherigen Regelungen zu Studienbeiträgen.

Vom Wegfall der Studiengebühren sind die übrigen, unter Punkt "Hochschulgebühren" genannten Gebührensätze nicht betroffen. Diese sind weiter zu entrichten.


 

Seit dem WS 2007/8 werden auch an der Augustana Studienbeiträge erhoben. Sie betragen Euro 300,- pro Semester. Das Nähere regelt die Studienbeitragssatzung vom 11.5.2007 (in der geänderten Fassung vom 01.04.2010) PDF-Datei, insbesondere im Hinblick auf weitgehende Härtefall-Regelungen.

Anträge zur Befreiung von den Studienbeiträgen erhalten Sie im Studierendensekretariat bei externer Link Frau Mader.

Hochschulgebühren

pro Feriensprachkurs 36,00 Euro
für Gaststudierende pro Semester nach belegten Semester-Wochenstunden (SWS) ab Wintersemester 2010/11
Ermäßigung aus sozialen Gründen und für Studierende anderer Hochschulen ist auf Antrag möglich.
 
bei 1-4 SWS 70,00 Euro
bei 5-7 SWS 100,00 Euro
ab 8 SWS 150,00 Euro
Studentenwerksbeitrag pro Semester (ab 1.10.2007) 42,00 Euro

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Belegverfahren

Nach erfolgter Immatrikulation sind die Vorlesungen und Übungen, an denen die Studierenden teilnehmen wollen, innerhalb der Belegfrist (siehe Terminkalender) in die Teilnahmelisten einzutragen, die in den Lehrveranstaltungen jeweils zu Semesterbeginn ausliegen. Für Studierende im Grund- und Hauptstudium besteht eine Mindestbelegpflicht von acht Semesterwochenstunden. Für Studierende, die sich zum Examen gemeldet haben, besteht eine Belegpflicht von vier Wochenstunden. Wer sich zu Beginn des Semesters für Sprachkurse, Übungen, Seminare, Kolloquien und Tutorien meldet, ist zu regelmäßiger Teilnahme verpflichtet.

Krankenversicherung

Eine Immatrikulation ist nur bei Vorlage einer Versicherungsbescheinigung möglich.
Die Versicherungsbescheinigung wird von einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4 SGB V) ausgestellt und gilt als Nachweis über die Versicherungspflicht oder Befreiung von der Versicherungspflicht (bei Privatversicherten). Nähere Auskünfte hierzu (Versicherungsverfahren, zuständige Krankenkasse etc.) erteilt im Studierendensekretariat externer Link Frau Mader.

Unfallversicherung

Die Studierenden sind ausnahmslos in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf sämtliche Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Augustana-Hochschule stehen. Unfallversichert sind hiernach z.B.:

  1. die Teilnahme am Vorlesungsbetrieb (einschl. Pausen) und an den sonstigen Hochschulveranstaltungen, wie Ausflügen, Studienreisen, Besichtigungen;
  2. der Weg von oder nach dem Ort, an dem eine Hochschulveranstaltung stattfindet;
  3. Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung.

Nicht versichert sind: der Wohnheimaufenthalt, Freizeitunfälle sowie häusliche Unfälle (hier ist u.U. Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern gegeben).

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, für Unfallverhütung und Erste Hilfe zu sorgen und den durch den Unfall eingetretenen Körperschaden zu beseitigen oder zu entschädigen (Heilbehandlung, Berufshilfe, Geldleistungen). Ersatz von Sachschaden wird jedoch nicht gewährt. Die gesetzliche Unfallversicherung ist beitragsfrei.

Unfälle aller Art sind unverzüglich der Hochschulverwaltung anzuzeigen.

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